NRW-Bibliotheken dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen - Modell für Minden? Düsseldorf/Minden (mt/lnw) - Öffentliche Bibliotheken dürfen in Nordrhein-Westfalen jetzt auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch einstimmig verabschiedet. Anders als Museen, Theater oder kommerzielle Freizeiteinrichtungen mussten Bibliotheken bislang grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen schließen. Das heißt, Fachpersonal durfte dort nicht arbeiten. Mit Änderungen des Kulturfördergesetzes und einer Gewerbeverordnung des Landes hat das Parlament nun die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kursänderung geschaffen. Ob auch die Mindener Stadtbibliothek künftig sonntags öffnen wird, ist noch gänzlich unklar. Barbara Brockamp, Leiterin der Mindener Stadtbibliothek, sieht diese Änderung mit gemischten Gefühlen: "Auf der einen Seite begrüße ich das, denn warum müssen Bibliotheken geschlossen sein, wenn Museen und andere kulturelle Einrichtungen öffnen dürfen - dann wenn die Menschen Zeit haben, am Sonntag. Auf der anderen Seite steht uns nur eine bgrenzte Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung. Um auch sonntags zu öffnen, fehlt uns schlicht Personal. Und in einer Haushaltssicherungskommune wie Minden steht das auf der Prioritätenliste des Kämmerers nicht gerade oben." Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2014 geurteilt, die Öffnung von Bibliotheken an Sonntagen sei nicht statthaft, wenn sie nur Freizeitbedürfnisse erfülle, die auch werktags befriedigt werden könnten. Die Koalitionsfraktionen haben dieser Argumentation nun andere Rechtsgüter entgegengestellt und sie landesgesetzlich verankert: «Gerade für sozial benachteiligte Familien sind öffentliche Bibliotheken für die kulturelle gesellschaftliche Teilhabe von hoher Bedeutung», heißt es in ihrem Gesetzentwurf. Berufstätige Eltern hätten oft nur sonntags die Möglichkeit, mit ihren Kindern eine Bibliothek aufzusuchen. Das Sonntagsöffnungsverbot sei «ein grundrechtserheblicher Nachteil» für Berufstätige, die solche Informationsangebote unter der Woche nicht nutzen könnten und in der - ebenfalls grundrechtlich geschützten - Medien- und Informationserziehung ihrer Kinder beeinträchtigt würden. Die Bedürfnisse, die öffentliche Bibliotheken befriedigten, gingen «über rein konsumtive Freizeitbedürfnisse weit hinaus». Der FDP-Abgeordnete Lorenz Deutsch sprach von einem «öffentlichen Wohnzimmer, in dem Menschen niedrigschwellig und konsumfrei zusammenkommen können». Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) hob hervor, Bibliotheken, die ohnehin die am meisten frequentierten Kultureinrichtungen überhaupt seien, könnten nun auch ein Sonntagsausflugsziel für die ganze Familie werden. Nach Angaben des Kulturministeriums gibt es in NRW rund 265 Stadtbibliotheken, die meisten davon mit hauptamtlicher Leitung und eigenem Fachpersonal. Für sie ermöglicht das Gesetz nun die Öffnung an Sonn- und Feiertagen, erzwingt sie aber nicht. Außerdem gibt es rund 1400 ehrenamtlich betreute kirchliche Büchereien. In kirchlicher Trägerschaft sind nur einige wenige Bibliotheken von dem Gesetz betroffen, soweit sie künftig mit festangestelltem Personal öffnen wollen und auf Grundlage einer Vereinbarung als Stadtbücherei fungieren.

NRW-Bibliotheken dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen - Modell für Minden?

Düsseldorf/Minden (mt/lnw) - Öffentliche Bibliotheken dürfen in Nordrhein-Westfalen jetzt auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch einstimmig verabschiedet.

Anders als Museen, Theater oder kommerzielle Freizeiteinrichtungen mussten Bibliotheken bislang grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen schließen. Das heißt, Fachpersonal durfte dort nicht arbeiten. Mit Änderungen des Kulturfördergesetzes und einer Gewerbeverordnung des Landes hat das Parlament nun die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kursänderung geschaffen.

Ob auch die Mindener Stadtbibliothek künftig sonntags öffnen wird, ist noch gänzlich unklar. Barbara Brockamp, Leiterin der Mindener Stadtbibliothek, sieht diese Änderung mit gemischten Gefühlen: "Auf der einen Seite begrüße ich das, denn warum müssen Bibliotheken geschlossen sein, wenn Museen und andere kulturelle Einrichtungen öffnen dürfen - dann wenn die Menschen Zeit haben, am Sonntag. Auf der anderen Seite steht uns nur eine bgrenzte Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung. Um auch sonntags zu öffnen, fehlt uns schlicht Personal. Und in einer Haushaltssicherungskommune wie Minden steht das auf der Prioritätenliste des Kämmerers nicht gerade oben."

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2014 geurteilt, die Öffnung von Bibliotheken an Sonntagen sei nicht statthaft, wenn sie nur Freizeitbedürfnisse erfülle, die auch werktags befriedigt werden könnten. Die Koalitionsfraktionen haben dieser Argumentation nun andere Rechtsgüter entgegengestellt und sie landesgesetzlich verankert: «Gerade für sozial benachteiligte Familien sind öffentliche Bibliotheken für die kulturelle gesellschaftliche Teilhabe von hoher Bedeutung», heißt es in ihrem Gesetzentwurf.

Berufstätige Eltern hätten oft nur sonntags die Möglichkeit, mit ihren Kindern eine Bibliothek aufzusuchen. Das Sonntagsöffnungsverbot sei «ein grundrechtserheblicher Nachteil» für Berufstätige, die solche Informationsangebote unter der Woche nicht nutzen könnten und in der - ebenfalls grundrechtlich geschützten - Medien- und Informationserziehung ihrer Kinder beeinträchtigt würden. Die Bedürfnisse, die öffentliche Bibliotheken befriedigten, gingen «über rein konsumtive Freizeitbedürfnisse weit hinaus».

Der FDP-Abgeordnete Lorenz Deutsch sprach von einem «öffentlichen Wohnzimmer, in dem Menschen niedrigschwellig und konsumfrei zusammenkommen können». Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) hob hervor, Bibliotheken, die ohnehin die am meisten frequentierten Kultureinrichtungen überhaupt seien, könnten nun auch ein Sonntagsausflugsziel für die ganze Familie werden.

Nach Angaben des Kulturministeriums gibt es in NRW rund 265 Stadtbibliotheken, die meisten davon mit hauptamtlicher Leitung und eigenem Fachpersonal. Für sie ermöglicht das Gesetz nun die Öffnung an Sonn- und Feiertagen, erzwingt sie aber nicht. Außerdem gibt es rund 1400 ehrenamtlich betreute kirchliche Büchereien. In kirchlicher Trägerschaft sind nur einige wenige Bibliotheken von dem Gesetz betroffen, soweit sie künftig mit festangestelltem Personal öffnen wollen und auf Grundlage einer Vereinbarung als Stadtbücherei fungieren.

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